A
  • Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
  • Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
  • AM, A1 und A2 werden miterteilt
A1
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
  • AM wird miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
A2
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
  • AM und A1 werden miterteilt
  • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
AM
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
  • Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
MOFA
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Damit darfst du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH

Ausbildung umfasst:
  • 6 Doppelstunden Theorieunterricht
  • 90 Minuten Fahrausbildung
  • Theoretischer Prüfung beim TÜV

B
  • Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
  • AM und L werden miterteilt
BE
  • Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
  • Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
  • Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
B196
Vorrausetzungen:
  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Was darf gefahren werden:
  • Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 01 kw/kg
  • Keine Prüfung notwendig

Ausbildungsumfang:
  • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
  • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung

Wichtig:
  • Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich
B197
  • Ab 01.04.2021 möglich
  • Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis dein Fahrlehrer feststellt, dass du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
  • Den Rest der Ausbildung sowie deine praktische Prüfung kannst du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
  • Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
  • Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
C
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Die Klasse C1 ist mit inbegriffen
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
C1
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM
  • Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
CE
  • Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
  • Die Klasse BE, C1E und T ist mit inbegriffen
  • Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
  • Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
C1E
  • Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg.
  • Die Klasse BE ist mit inbegriffen
  • Ausbildung: nur praktische Ausbildung
  • Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.
D1
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • enthaltene Klassen: D1
D
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
  • Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
D1E
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
  • enthaltene Klassen: BE
DE
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
  • Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
  • enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
T
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und Forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen auch mit Anhänger bis zu einer BbH von 60 km/h unter 18 Jahre max. 40 km/h BbH
  • AM und L werden miterteilt
L
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Land- und Forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen bis zu einer BbH von 40 km/h mit Anhänger allerdings nur noch mit 25km/h
  • Nur theoretische Ausbildung und Prüfung!
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