A
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
- AM wird miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
A2
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
MOFA
- Mindestalter 15 Jahre
- Damit darfst du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theoretischer Prüfung beim TÜV
B
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
BE
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
B196
Vorrausetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 01 kw/kg
- Keine Prüfung notwendig
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich
B197
- Ab 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis dein Fahrlehrer feststellt, dass du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie deine praktische Prüfung kannst du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch!
C
- Mindestalter 21 Jahre
- Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Die Klasse C1 ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
C1
- Mindestalter 18 Jahre
- Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
CE
- Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
- Die Klasse BE, C1E und T ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
C1E
- Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg.
- Die Klasse BE ist mit inbegriffen
- Ausbildung: nur praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.
D1
- Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
- enthaltene Klassen: D1
D
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
- Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
D1E
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
- Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
- enthaltene Klassen: BE
DE
- Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
- Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
- enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
T
- Mindestalter 16 Jahre
- Land- und Forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen auch mit Anhänger bis zu einer BbH von 60 km/h unter 18 Jahre max. 40 km/h BbH
- AM und L werden miterteilt
L
- Mindestalter 16 Jahre
- Land- und Forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen bis zu einer BbH von 40 km/h mit Anhänger allerdings nur noch mit 25km/h
- Nur theoretische Ausbildung und Prüfung!
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